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Qualifikation von Bestatter und Bestattungspersonal gem. DIN EN 15017

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,


die DIN-Normen für Bestattungsdienstleistungen — DIN EN 15017 regeln unter den Ziff. 5.2.2. bzw. 5,3.3. Mindestqualifikationen für Bestatter und Bestattungspersonal.

Da es sich hierbei um eine Dienstleistungsnorm und keine Produktnorm handelt, sind diese „Mindestqualifikationen“ nicht auf gegenüber Privatpersonen anwendbar.

Umgekehrt jedoch sind öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen für Ordnungsamtsbestattungen oder Bergungen rechtlich gehalten, diese „Mindestqualifikationen“ für alle beteiligten Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens zu verlangen.

Für einen Bestatter sieht die DIN-Norm mindestens 100 Ausbildungseinheiten als Minimum vor — beim Bestattungspersonal sind dies mindestens 50 Ausbildungseinheiten. Beide Lehrgänge müssen mit einer praktischen sowie theoretischen Prüfung abgeschlossen werden — nach Rücksprache mit der Handwerkskammer Wiesbaden ist das DIB - Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH - berechtigt, diese Prüfung durchzuführen und ein entsprechendes Zertifikat auszustellen.

Dies bedeutet, dass Bestattungsfachkräfte, Geprüfte Bestatter sowie Bestattermeister diese Anforderungen erfüllen — Bestatter sowie Bestattungspersonal, die diese Qualifikation nicht aufweisen können, hingegen nicht.

Um unseren Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit zu geben, mögliche Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen zu vermeiden, haben wir uns entschieden, entsprechende Lehrgänge für Bestatter bzw. Bestattungspersonal in unserem Ausbildungszentrum in Bad Wildungen anzubieten.